Inventar und Grunderwerbssteuer?

Das Bundesfinanzgericht hat jüngst die Frage behandelt, ob das im Zuge des Liegenschaftsverkaufs mitveräußerte Inventar die Grunderwerbssteuer mindern kann. Es ist bei Einrichtungsgegenständen genau zu prüfen, ob und inwieweit diese mit der Liegenschaft wirtschaftlich verbunden sind (Zugehöreigenschaft) oder nicht. Wenn das Inventar als solches qualifiziert wird, ist es bei der Steuerbemessung anzusetzen.

Nähere Infos dazu erhalten Sie bei uns oder einem unserer Partner-Steuerberater.