Neuerungen im Wohnrecht

Seit der Wohnrechtsnovelle 2015 gibt es einige Neuerungen, die Sie als Vermieter oder Mieter, aber auch als Verkäufer oder Käufer betreffen.

Was ist beim Verkauf einer Wohnung zu beachten, wenn der Keller oder der GArten mitverkauft werden soll, dieser aber nicht im Grundbuch als "Wohnungseigentum" angeführt ist? Kann der Käufer dann auch aum Keller oder am Garten als Zubehör Wohnungseigentum erwerben? 

Solche und andere Fragen, die anlässlich der Rückgabe einer Mietwohnung auftreten, wurden von FH Doz. Mag. Kothbauer am 19.10.2015 in der WKS erörtert. 

Wir waren für Sie vor Ort im Einsatz, um in rechtlichen Belangen auf dem aktuellsten Stand zu sein. Zu Fragen dazu rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email!