Änderungen im Wohnrecht unter die Lupe genommen

Eine wesentliche Neuerungen im Wohnrecht ist vor allem die Nicht-Anpassung des Richtwertes im Jahr 2016. Ob und wann ein neuer Richtwert herausgegeben wird, bleibt offen.

Ein wichtiges Thema im Vortrag war die Abgrenzung zwischen Leihe und Miete. Grundsätzlich gilt, dass bei Zahlung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten durch den „Mieter“ von einer Leihe ausgegangen werden kann. Werden zusätzliche Kosten auf den „Mieter“ überwälzt, bedarf es hier einer eingehenden Prüfung.

Auch die Rückzahlung von durch einzelne Wohnungseigentümer bezahlten Rücklagen war ein Thema, ebenso die Befugnisse des Verwalters.